Verbesserung der Wohnstraße

Die Wohnstraße im „Alten Universitätsviertel“ und insbesondere auch in der Bäckerstraße ist nach der Stenzel-Umfrage nun „einzementiert“ und seitens der Gastronomie ein für alle Mal zu akzeptieren. Jetzt geht es an die Verbesserungen, damit sie auch wirklich zu einer solchen wird. Zur Einleitung was bedeute eine Wohnstraße nach §76b Stvo:

  • der Fahrzeugverkehr ist verboten, ausgenommen Zu-und Abfahrt. Dh. das Durchfahren ist verboten, so wie es zB die Taxler insbesondere über die Köllnerhofgasse nächtens gerne machen
  • Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit (max. 5-7km/h) fahren und Fußgänger und Radfahrer nicht behindern oder gefährden
  • Mitten auf der Straße darf man Gehen und Spielen, mutwillig behindern darf man aber niemanden dh. stehenbleiben und nicht weggehen wenn ein Auto kommt. Sehr wohl aber vor einem Auto in Schrittgeschwindigkeit gehen. Dieses darf ja auch nicht schneller fahren.
  • Radfahrer dürfen gegen die Einbahn und nebeneinander fahren  (§7(5) Stvo)
  • Parken ist nur auf den markierten Parkplätzen erlaubt (§23(2a) Stvo), Halten darf man auch an anderen Stellen (aber Vorsicht bei Hauseinfahrten, da muss der Fahrer sitzen bleiben – §23(3) Stvo)

Details siehe auch hier http://www.fahrschule-arena.at/news/vergleich.html (wobei hier die angegebene Geschwindigkeit nicht ganz richtig ist, da die Rechtsprechung bei Schrittgeschwindigkeit von 5 bis 7km/h spricht).

Davon sind wir bei uns weit entfernt, da die meisten Autofahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Straßen rasen. Manche machen das sicher absichtlich, die Mehrzahl weiß jedoch nicht einmal, dass sie sich in einer Wohnstraße befinden bzw. wie man sich in einer solchen verhält. Daher ist es auch gesetzlich vorgesehen, dass begleitende Maßnahmen entweder baulicher Natur oder besserer Beschilderung möglich sind. Bei uns wurde das Minimalprogramm umgesetzt dh. mit den kleinsten zulässigen Schildern. In anderen Bezirken sieht das ganz anders aus, siehe auch Beispiele unten.

Wir fordern nach diem eindeutigen Abstimmungsergebnis für die Wohnstraße und gegen eine Fuzo nun von MA28/MA46, dass die Experten der Stadt Wien nun all Ihre Erfahrung (und falls notwendig unter Beiziehung externer Verkehrsexperten von Universitäten oä.) dazu einsetzen, damit hier eine Wohnstraße entsteht die Vorbildwirkung für ganz Österreich hat. 

Möglichkeiten wären beispielsweise:

  • Um das Geschwindigkeitsniveau zu verringern, zusätzliche bauliche Maßnahmen, wie Fahrgassenversätze, Fahrbahnanhebungen (Aufdoppelungen) und Gehsteigdurchziehungen
  • Versetzung von Parkplätzen auf die linke Straßenseite damit „Schlagenline“ gefahren werden muss
  • Auch optische Gestaltungsmaßnahmen wie bessere Beschilderung (zb. beidseitig der Fahrbahn große Wohnstraßenschilder, Zusatzschilder wie „Durchfahrt verboten“, „Schrittgeschwindigkeit“)
  • Verbesserung von Fahrbahnmarkierungen  (zb. Markieren der Wohnstraße auch auf der Fahrbahn, am Beginn und auch mehrmals mitten im Viertel damit dies niemand „vergisst“, Hinweise auf Schrittgeschwindigkeit direkt auf der Fahrbahn, optische Fahrbahnverengungen durch Markierungen etc.)

Auch sollten wir  Bewohner in Form des Vereins mit eingebunden werden, da niemand das Viertel besser kennt als wir Bewohner die sich rund um die Uhr hier aufhalten.

Beispiele wie Wohnstraßen in anderen Bezirken Wiens deutlich besser als bei uns umgesetzt sind:

Eggerthgasse2, 1060: Beidseitig der Straße sehr große Wohnstraßenschilder mit Zusatzschild „Durchfahrt verboten“

Eggerthgasse2, 1060: Beidseitig der Straße sehr große Wohnstraßenschilder mit Zusatzschild „Durchfahrt verboten“

 

Eggerthgasse2, 1060: Wohnstraße auch in Bodenmarkierung kenntlich gemacht

Eggerthgasse2, 1060: Wohnstraße auch in Bodenmarkierung kenntlich gemacht

Wohnstraßenbeschilderung Servitengasse 1090, "Zusatzschilder "Durchfahrt verboten" und "Schrittgeschwindigkeit“ sowie „Ende 30 Zone“, Wohnstraßenschilder beidseitig bei Einfahrt in die Wohnstraße. Bauliche Maßnahmen: Fahrbahnerhöhung, Fahrbahnverengung, Bodenbelag zur GeschwindigkeitsreduktionWohnstraßenbeschilderung Servitengasse 1090, „Zusatzschilder „Durchfahrt verboten“ und „Schrittgeschwindigkeit“ sowie „Ende 30 Zone“, Wohnstraßenschilder beidseitig bei Einfahrt in die Wohnstraße. Bauliche Maßnahmen: Fahrbahnerhöhung, Fahrbahnverengung, Bodenbelag zur Geschwindigkeitsreduktion

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